Energiesparberatung vor Ort |
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Was wird gefördert Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden.
Art und Höhe der Förderung (Antragsvordrucke) Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber der BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt.
Informationen zum Verfahrensverlauf und genaue Richtlinien
Ihr Ansprechpartner zum Thema Energiesparberatung – „Vor-Ort-Beratung“ ist:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Telefon: +49 6196 908-880
Ansprechpartner im Landratsamt Herr Alexander Schaub |
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