Direkt-Link zum Seiteninhalt Sehhilfe wieder ausschalten

 


 

Staatliche Rechnungsprüfungsstelle

 



Die Staatl. Rechnungsprüfungsstelle ist überörtliches Prüfungsorgan für die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände, soweit keine Mitgliedschaft beim Bayer. Kommunalen Prüfungsverband vorliegt. Darüber hinaus ist die Rechnungsprüfungsstelle in haushalts- und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten aller kommunalen Körperschaften gutachtlich und beratend tätig. Die Aufgaben der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle sind im Internetportal des Landkreises Rhön-Grabfeld näher dargestellt.
Für die Regierung von Unterfranken wird alljährlich ein Tätigkeitsbericht erstellt.

 



Rechnungsprüfung und weitere Aufgaben

Der Arbeitsschwerpunkt war die turnusmäßige Prüfungstätigkeit. Es wurden 47 Jahresrechnungen geprüft und 24 Kassenprüfungen vorgenommen. Dabei wurden Defizite bei der Durchsetzung von Einnahmemöglichkeiten festgestellt und Möglichkeiten für Sparmaßnahmen dargelegt.

Ein Hauptgewicht bei den Prüfungen lag im Bereich der Abgaben (Straßen, Abwasser, Wasser). Nicht zuletzt wegen der demografischen Entwicklung und der Strukturveränderungen standen grundsätzliche Fragen der Wirtschaftlichkeit (Art. 106 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 GO) und die Art und das Ausmaß der Aufgabenerfüllung im Focus. Auch die Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns spielte bei den Prüfungen eine große Rolle. Allgemein von Bedeutung war die Prüfung der Einhaltung der Haushaltsgrundsätze (Art. 61, 62 GO).

Ein weiterer Aufgabenbereich lag in der Begutachtung von Haushaltssatzungen (2012: 74) und Zuwendungsanträgen (2012: 32), sowie den Stellungnahmen zu Vorgängen der Staatl. Rechtsaufsichtsbehörde.

Die Staatl. Rechnungsprüfungsstelle wird, bedingt durch die steigenden Anforderungen und Aufgaben der kommunalen Körperschaften, auch sonst vielfach zur Beratung und Unterstützung eingeschaltet.

Im Intranet des Landkreises Rhön-Grabfeld wird eine Datenbank gepflegt, in der zahlreiche Daten der Gemeinden abrufbar sind.

 



Finanzlage der Gemeinden und sonstige Feststellungen

Die Haushaltssatzungen wurden zum Teil wieder mit erheblicher Verspätung vorgelegt (von elf Gemeinden sogar erst nach dem 30.06.). Ebenso erfolgte die Aufstellung der Jahresrechnungen für das abgelaufene Haushaltsjahr bei einigen Gemeinden wesentlich zu spät. Dies ist mit einer geordneten Haushaltswirtschaft nicht zu vereinbaren.

Bereits die Finanzlage im Jahr 2011 hatte sich in der Gesamtschau leicht positiv entwickelt. Aufgrund der allgemeinen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Steuerschätzungen erfolgten für das Jahr 2012 optimistische Haushaltsansätze. Die Steuereinnahmen der Gemeinden haben sich im abgelaufenen Jahr tatsächlich günstig entwickelt. Daneben haben sich Verbesserungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs positiv auf die Gemeindehaushalte ausgewirkt.

Allerdings ist dieser moderate Aufschwung nicht bei allen Gemeinden spürbar. Insgesamt haben die Gemeinden im Landkreis aber eine geordnete Finanzlage, wobei einige Kommunen die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit erreicht haben. Die auch durch die geografische Lage bedingten strukturellen Unterschiede zwischen den Gemeinden können im Rahmen des Finanzausgleiches nur etwas abgefedert werden. Die strukturellen und finanziellen Unterschiede nehmen zu.

Die Rechnungsergebnisse und die Haushaltsansätze aller Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld stellen sich im Vergleich der letzten Jahre wie folgt dar:
 

 

Rechnungsergebnisse in €

Haushaltsansätze in €

 

2009

2010

2011

2011

2012

 Verwaltungshaushalt

128.547.476,52

131.456.835,24

138.662.643,37

128.872.866,00

135.208.257,00

 Vermögenshaushalt

52.532.557,91

61.648.921,82

53.384.028,89

64.103.867,00

59.622.950,00

 Kredite

5.644.572,74

9.048.875,56

5.108.000,00

5.305.000,00

8.269.000,00

 Zuführungen zum VMH

11.012.610,80

13.759.124,41

17.413.745,67

6.367.077,00

7.861.931,00

 Zuführungen vom VMH

2.086.017,26

1.467.999,78

148.551,52

287.478,00

577.353,00

 Tilgungen

6.353.050,17

4.264.035,44

4.322.242,80

4.283.652,00

4.474.224,00

 Freie Finanzspanne (FF)*

3.841.265,11

9.407.729,13

14.162.945,49

3.258.397,00

5.894.530,00

 FF in % d. ber. Einn. **

9,73 %

8,56 %

8,83 %

3,47 %

6,20 %

* Jede negative Finanzspanne einer Gemeinde (Zuf. vom VMH) wurde dabei in € berücksichtigt.
** Jede negative Finanzspanne einer Gemeinde wurde dabei mit „0 %“ angesetzt.

 

Die freie Finanzspanne nach den Rechnungsergebnissen hat sich im Jahr 2011 gegenüber 2010 um rd. 4,75 Mio. € erhöht. Nur noch sechs Gemeinden (2010: acht) waren im Jahr 2011 nicht in der Lage, eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe der Tilgungsverpflichtungen zu erwirtschaften. Allerdings erreichten 15 Gemeinden keine freie Finanzspanne von mind. 5 v.H. der bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (2010: 13 Gemeinden). Bei Berücksichtigung der insgesamt größeren Finanzspanne ist dies auch ein Indiz für die größer werdende Schere zwischen den Gemeinden.
Nach den Haushaltsansätzen 2012 ist bei neun Gemeinden keine freie Finanzspanne vorhanden (Haushalt 2011: zwölf Gemeinden). Bei weiteren sieben Gemeinden (Haushalt 2011: 15 Gemeinden) liegt die freie Finanzspanne unter 5 %. Ein erheblich besseres Ergebnis bei den Jahresrechnungen ist absehbar.

Die Investitionsausgaben der Kommunen haben sich im Jahr 2011 gegenüber dem Jahr 2010 mit seiner Sondersituation (Auslaufen der Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II etc.) wieder verringert. Nach den vorläufigen Daten für 2012 ist eine geringe Steigerung der Ausgaben zu erwarten. Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass gegenüber den vorherigen Jahrzehnten eine vergleichsweise niedrige Investitionsquote vorliegt. Die laufenden Kosten schränken den Spielraum für Investitionen tendenziell immer mehr ein.

Die Verschuldung (lt. Rechnungsergebnissen) der Landkreisgemeinden liegt über dem Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden. In der folgenden Übersicht sind die Schulden zum 31.12. des jeweiligen Jahres auch im Vergleich zu den Nachbarlandkreisen und zum Landesdurchschnitt dargestellt:



 ab 2010 inkl. Kassenkrediten und ohne Schulverbandsanteilen

Der Gesamtschuldenstand im Landkreis Rhön-Grabfeld betrug zum 31.12.2011 67.141.000,00 € und ist gegenüber dem Vorjahr um 2,078 Mio. € angestiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kommunalkredite in den letzten Jahren zu äußerst günstigen Konditionen gewährt wurden. Im Jahr 2011 lagen 17 Gemeinden (2010: 16 Gemeinden) unseres Landkreises mit ihrer Pro-Kopf-Verschuldung - teilweise erheblich - über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden. Bei einigen Gemeinden ist die Verschuldungsgrenze erreicht.
Wegen der vergleichsweise geringen Steuerkraft und niedrigen freien Finanzspannen der Gemeinden im Landkreis wäre insgesamt eine geringere Durchschnittsverschuldung angemessen.
Die Neuverschuldung wird im Jahr 2012 höher ausfallen als in den Vorjahren (mit Ausnahme des Jahres 2010).

Hohe Kassenkredite sind ein wichtiges Indiz für eine problematische Haushalts- und Finanzlage. Nur vereinzelt waren Landkreisgemeinden gezwungen, erhebliche Kassenkredite aufzunehmen. Wesentliche Liquiditätsprobleme bestanden nicht. Die Kassenlage der Gemeinden im Landkreis war geordnet. Zum 31.12.2011 hatten noch vier Gemeinden Kassenkredite offen (insgesamt 1,155 Mio. €).

Der Rücklagenstand (Allgemeine und Sonderrücklagen) lag mit 29,0 Mio. € (= 351,07 €/Einw.) zum 31.12.2011 nur geringfügig unter dem Vorjahreswert. Diese Rücklagen werden ertragbringend und sicher angelegt.
Im Haushaltsjahr 2012 wurden zum Ausgleich der Ausgaben der Vermögenshaushalte teilweise Rücklagenentnahmen veranschlagt.

Die Steuerkraft der Gemeinden des Landkreises Rhön-Grabfeld ist in den letzten Jahren angestiegen (für 2013 um 9,92 % auf 544,50 €/Einwohner), dieser Anstieg war jedoch gegenüber des landesweiten Entwicklung unterdurchschnittlich. Der Landesdurchschnitt aller bayerischen Gemeinden wird inzwischen nur noch zu 62,8 % erreicht. Das ist ein Indiz für Strukturprobleme.

Die Realsteuerhebesätze 2011 der Gemeinden des Landkreises Rhön-Grabfeld im Vergleich zum Landesdurchschnitt, zum Regierungsbezirk Unterfranken (jeweils mit kreisfreien Städten) und zu den Nachbarlandkreisen stellen sich wie folgt dar:

 

 

Die Tendenz der Hebesätze geht deutlich nach oben. Laut den Haushaltssatzungen 2012 haben sieben weitere Gemeinden ihre Hebesätze zum Teil erheblich erhöht.

Die gemeindlichen Haushalte sind im strukturschwachen Landkreis Rhön-Grabfeld in überdurchschnittlichem Maße von staatlichen Zuweisungen und Finanzausgleichsmitteln abhängig. Diese erreichen beinahe 40 % der bereinigten Einnahmen aller Verwaltungshaushalte. Eine Bedarfszuweisung erhielt zuletzt eine Gemeinde im Jahr 2011.
 

RJ

Schlüssel-
zuweisungen €

Einkommen-
steuerbeteiligung €

Summe

in % d. ber.
Einn. d. VWH *

2008

19.059.516

26.648.320

45.707.836

37,91

2009

18.061.220

25.259.274

43.320.494

38,01

2010

18.069.100

24.079.470

42.148.570

36,17

2011

17.806.364

25.402.203

42.208.567

34,90

2012 18.098.476 27.388.952 45.487.428 37,60

 * 2008 - 2011 lt. Rechnungsergebnis, 2012 lt. Haushaltsansatz

Im Regierungsbezirk Unterfranken erhielten 2012 die Gemeinden der Landkreise Bad Kissingen (218,42 €/Einw.) und Rhön-Grabfeld (218,27 €/Einw.) die höchsten Schlüsselzuweisungen (Durchschnitt Unterfranken: 149,03 €/Einw.).

In den Daten zur Verschuldung und den Rücklagen der Gemeinden sind Zweckverbände und die Kommunalunternehmen nicht enthalten. Die indirekte Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden über Zweckverbände (inkl. Schulverbände) liegt bei rd. 6 Mio. € (ca. 70,00 €/Einwohner).

Auch die ausgelagerte (verdeckte) Verschuldung über Sonderfinanzierungen (Geschäftsbesorgungsverträge) ist in den Daten nicht berücksichtigt. Diese Finanzierungsmodelle spielen in unserem Landkreis nur eine unbedeutende Rolle.

Zweckverbände (KommZG): Mit dem Sitz im Landkreis bestehen fünf Abwasserzweckverbände, sechs Wasserzweckverbände, 13 Schulverbände und ein Zweckverband zur Boden- und Bauschuttentsorgung. Zum 01.01.2012 ist der Zweckverband „Bauhofgemeinschaft Hohenroth-Salz-Schönau a.d.Brend“ neu gegründet worden.
Kommunalunternehmen (Art. 86 ff GO): Außerhalb der allgemeinen Gemeindestruktur sind die Stadtwerke Bad Neustadt a.d.Saale und die Kurbetriebs-GmbH Bad Königshofen i.Gr. vorhanden.

 



Abschließende Bemerkung und Ausblick

Die positive Entwicklung der Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden hat sich über das Jahr 2011 hinaus auch im Jahr 2012 fortgesetzt. Für die letztlich überwiegend finanzschwachen Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld bedeutet diese moderate Entspannung jedoch keine grundsätzliche Verbesserung. Die finanziellen Spielräume sind trotzdem gering. Viele Gemeinden leben von der Substanz und können die Abschreibungsbeträge ihrer Einrichtungen nicht dauerhaft erwirtschaften. Es besteht vielfach ein aufgestauter Unterhaltungs- und Sanierungsbedarf im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und von Gebäuden.

Durch die demografische Entwicklung und Strukturveränderungen stehen die kommunalen Körperschaften vor besonderen Anforderungen. Allein durch die stagnierende bis zurückgehende Bevölkerungszahl wird sich die Pro-Kopf-Belastung der Einwohner durch Personal- und Betriebskosten weiter erhöhen. Zusätzlich wird sich die Auslastung (Nutzungsgrad) zahlreicher Einrichtungen verringern oder ändern. Dies sind für die Kommunalpolitik wichtige Trends.

Generell sollte die Art und das Ausmaß der Aufgabenerfüllung hinterfragt werden. Besonders Kommunen mit fortdauernd geringer freier Finanzspanne müssen eine rationellere und effektivere Aufgabenerfüllung erarbeiten. Auf Dauer erscheinen nicht mehr alle Einrichtungen in der vorhandenen Form finanzierbar; gegebenenfalls wird es auch notwendig sein, sich von Einrichtungen zu trennen und sich mehr auf das Wesentliche (Daseinsvorsorge) zu konzentrieren.

Investitionen sind verstärkt unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit (Nutzungsgrad, Folgekosten) abzuwägen. Mittel- und langfristige Überlegungen sind dabei essentiell. Als positives Beispiel wird hier auf ein umfassendes Flächenmanagement und eine konsequente Ausrichtung auf die sogenannte Innenentwicklung in (leider nur) wenigen Gemeinden hingewiesen.

Ein wichtiger Bereich ist die interkommunale Zusammenarbeit. Trotz guter Ansätze und Beispiele bei einigen Gemeinden besteht dafür ein immer deutlicherer Handlungsbedarf (Zusammenlegung gemeindlicher Einrichtungen, Verwaltungsbereiche, Daseinsvorsorge usw.). Den Gemeinden und Verwaltungen wird nahe gelegt, gemeinsame Lösungen zu suchen und die in anderen Regionen durchaus schon bewährten Lösungen verstärkt anzugehen. Ein Konkurrenzdenken (um Aufgaben, Einwohner, Bauwillige, Schüler, Einrichtungen) ist fehl am Platz.

Unter diesen Voraussetzungen kann die dauernde Leistungsfähigkeit und Handlungsfähigkeit der Gemeinden im Landkreis erhalten werden.
Inwieweit für die Kommunen eine Bedrohung durch die Schuldenbremse (Bund ab 2016, Länder ab 2020) und den europäischen Fiskalpakt (ab 2014) vorliegt, ist noch offen.

 



Barrierefreiheit

Existenzgründungs-Börse

Aktuelle Angebote und Nachfragen

mehr ...


Anschrift
Landkreis Rhön-Grabfeld
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a.d.S.

Tel 09771 / 94-0
Fax 09771 / 94-300


Öffnungszeiten
 

 __________________

Wunschkennzeichen


____________________

Zum Betrachten einiger
Daten benötigen Sie
den Acrobat Reader

 __________________

 

   info@rhoen-grabfeld.de

 

      __________________

 

            INTRANET

 


Inhalte nicht verfügbar
Info
Die gewünschten Inhalte sind nicht verfügbar. Bitte wechseln Sie zur Homepage