Technisches Bauamt
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Tätigkeiten:
• Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden als Träger öffentlicher Belange.
• Beratung der Städte und Gemeinden zu Bauleitungs-, Hochbau- und Vertragsangelegenheiten.
• Fachliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben der Städte und Gemeinden, die öffentliche Mittel
im Rahmen der Städtebauförderung oder nach Art 10 FAG etc. beantragen.
• Technische Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für mit öffentlichen Mitteln geförderter
Bauvorhaben.
• Unterstützung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
• Allgemeine und grundsätzliche Fragen des Sachgebietes.
Das Technische Bauamt umfasst die Untersachgebiete:
► Hochbau/Gebäudewirtschaft
► Bauaufsicht
► Gutachterausschuss
► Tiefbau
► Gartenkultur und Landespflege
► Techn. Immissionsschutz
Der jeweilige Jahresbericht der einzelnen Gebiete befindet sich auf der linken Navigationsleiste.

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