Zulässigkeit der durch Google vorgenommenen Erfassung und Veröffentlichung von Straßen- und Gebäudeansichten sowie den bestehenden Widerspruchsmöglichkeiten:
"Google erfasst in Deutschland mit auf Fahrzeugen montierten Spezialkameras fotografisch Straßenzüge und öffentliche Plätze. Es handelt sich dabei nicht um Livebilder wie bei Webcams, sondern um Fotoaufnahmen. Wie bereits in anderen Ländern geschehen, beabsichtigt Google diese Aufnahmen als „Street View“ in seine kostenfreien Angebote „Google Maps“ und „Google Earth“ zu integrieren. „Street View“ ermöglicht dabei dem Internetnutzer einen Straßenzug bei einem „virtuellen Spaziergang“ aus der Perspektive eines Fußgängers zu betrachten. Die aktuellen Aufnahmeorte gibt Google im Internet unter
http://maps.google.de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html
bei „Wo werden in Deutschland die nächsten Fotoaufnahmen gemacht?“ bekannt."
Der Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Fotografien in „Street View“ kann per E-Mail an
oder postalisch an
Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg,
gerichtet werden.
Die von Google zur Ausräumung von datenschutzrechtlichen Bedenken gemachten Zusagen finden Sie als PDF-Datei „Zusagen von Google zu Street View“.