Hinweis: Das Bewilligungsverfahren ist bei dieser Förderung auf die jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gemäß Punkt 13 der Richtlinie zu diesem Programm übertragen. Die Richtlinien werden im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht und sollen rückwirkend zum 01.07.2013 in Kraft treten.