Das Landratsamt ist für die Genehmigung und Überwachung von Deponien der Klasse 0, sogenannter
Inertdeponien (früher Bauschuttdeponien)
zuständig.
Diese Deponien sind geeignet für gering belastete, im Wesentlichen mineralische Abfälle, wie
Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mauerwerksabbruch),
Bodenaushub (Boden und Steine, Baggergut),
Straßenaufbruch (Beton, Boden und Steine, teerfreier Asphalt)
Sonstige gering belastete mineralische Abfälle.
Hierbei sind die Zuordnungswerte der Anlage 4 des Merkblatts für Inertdeponien einzuhalten.
Für die Entsorgung dieser oben genannten Abfälle sind im Landkreis Rhön-Grabfeld die Gemeinden zuständig. Wenn Sie solche Materialien entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Gemeindeverwaltung.
In Umsetzung der EU-Ratsentscheidung zur Annahme von Abfällen auf Deponien wurde das Merkblatt für Inertabfalldeponien angepasst. Dieses Merkblatt enthält Hinweise zu Standortanforderungen, Errichtung, Betrieb, Überwachung sowie Stillegung und Nachsorge. Zudem beinhaltet es Zuordnungs- und Richtwerte für die Beurteilung von abzulagernden Abfällen. Für bestehende Deponien gelten Hinweise zum Weiterbetrieb.
Merkblatt für Errichtung, Betrieb und Überwachung von Deponien der DK 0 - Inertabfalldeponien nach Deponieverordnung (DepV) sowie Anpassung und Abschluss bestehender Bauschuttdeponien
Einführungsschreiben zum Merkblatt für Errichtung, Betrieb und Überwachung von Deponien der DK 0 - Inertabfalldeponien nach Deponieverordnung (DepV)
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