Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Kraftfahrzeughersteller, -werkstätten und -händlern
Erforderliche Unterlagen:
- formloser Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigung) für Rote Kennzeichen
- amtliches Führungszeugnis (bei Stadt-/Gemeindeverwaltung beantragen)
- bei Personenfirmen: Kopie der Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister
Hinweis: Bei mehreren zur Vertretung berechtigten Personen wird das Führungszeugnis und der Ausweis von jeder dieser Personen benötigt.
Gebühr:
ca. 88,00 € Grundgebühr bei erster Zuteilung