Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den bisherigen Fahrzeughalter
Erforderliche Unterlagen:
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
- Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (Zulassung ohne gültige Hauptuntersuchung)
- SEPA-Lastschriftmandat (soweit der Kontoinhaber nicht persönlich vorspricht)
- Vollmacht für Beauftragten
Gebühr:
12,50 € (Standardgebühr)
Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
Hinweise:
Ein Gutachten nach § 21 StVZO wird nicht mehr benötigt, soweit die erteilte Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung nachgewiesen werden kann. Der Nachweis kann durch Vorlage der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), einer Übereinstimmungsbescheinigung oder durch Abruf der Daten im Zentralen Fahrzeugregister erfolgen. Es ist vor Wiederzulassung lediglich die Durchführung einer Hauptuntersuchung erforderlich, soweit diese Frist abgelaufen sind.
Hier finden Sie Informationen zur Online-Wiederzulassung.