Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Landkreis ohne Halterwechsel
Möglichkeit 1 - Kennzeichenmitnahme
(Ab 01.01.2015 bundesweit möglich)
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat (soweit der Kontoinhaber nicht persönlich vorspricht)
- Vollmacht für Beauftragten
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister
- bei Personenfirmen: Gewerbeanmeldung
Gebühr:
17,60 € (Standardgebühr)
Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
Möglichkeit 2 - mit Kennzeichenwechsel
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (Zulassung ohne gültige Hauptuntersuchung)
- SEPA-Lastschriftmandat (soweit der Kontoinhaber nicht persönlich vorspricht)
- Vollmacht für Beauftragten
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister
- bei Personenfirmen: Gewerbeanmeldung
- bisherige Kennzeichenschilder, soweit Fahrzeug noch zugelassen ist
Gebühr:
28,20 € (Standardgebühr)
Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.