Saisonkennzeichen
Allgemeines:
Die Versicherungsbestätigung muss für ein amtliches Saisonkennzeichen gültig sein.
Fahrzeug ist bereits zugelassen und soll ein Saisonkennzeichen erhalten bzw. der Zeitraum soll geändert werden:
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigung)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
- Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat (soweit der Kontoinhaber nicht persönlich vorspricht)
- Vollmacht für Beauftragten
Gebühr:
27,90 € (Standardgebühr)
Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
Hinweis:
Selbstverständlich kann ein Saisonkennzeichen auch jederzeit im Rahmen einer anderen Zulassungsart (Neuzulassung, Umschreibung usw.) zugeteilt werden.