Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
für Taxi, Mietwagen, Mietwagen im Behindertenfahrdienst, Krankenwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr, Personenkraftwagen für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (Erteilung/Verlängerung)
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre (19 Jahre für Krankenwagen)
- Besitz der Klasse B seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen mindestens ein Jahr)
- Bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi ist eine Ortskenntnisprüfung erforderlich. Diese wird von unserer Dienststelle in einem mündlichen Test überprüft.
Erforderliche Unterlagen:
- Formblattantrag
- Bestätigung des Wohnsitzes und Beantragung eines aktuellen, erweiterten, behördlichen Führungszeugnisses nach § 30a BZRG (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung bei Verlängerung vor dem 60. Lebensjahr)
- Betriebsärztliches oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten (bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (bei Krankenkraftwagen)
Anmerkung:
Soweit noch nicht geschehen ist gleichzeitig die Umstellung des Führerscheines zu beantragen. Dazu benötigen wir ein biometrisches Passbild (wie bei Reisepass ab 01.11.2008 erforderlich)