Fahrerlaubnis erweitern
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Klassen erweitert werden, beispielsweise wenn Sie bereits die Fahrerlaubnisklasse B für PKW besitzen und eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse A für Motorrad erwerben.
Sollten Sie bislang die Fahrerlaubnisklasse AM und/oder L und/oder T besessen haben, welche keine Probezeit verlangen, beginnt diese jedoch mit der erstmaligen Erteilung einer probezeitpflichtigen Fahrerlaubnisklasse.
Der bisherige Originalführerschein muss bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden, da dieser entwertet und eingezogen wird. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L und T:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Nachweis" (9 UE)
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Nachweis" (9 UE)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Nachweis" (9 UE)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtliche anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Gesetzliche Grundlagen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)