Kurzinformation:
Förderart -> Zuschuss
Förderbereich ->
Gründungsberatung & -schulung; Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet -> Bayern
Förderberechtigte ->
Existenzgründer/in
Nähere Informationen:
Ziel und Gegenstand
Der Freistaat Bayern unterstützt die Finanzierung von
Beratungsleistungen für Existenzgründer bzw. Unternehmensnachfolger in der
Vorgründungsphase. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen,
finanziellen und organisatorischen Fragen.
Ziel ist es, die Erfolgsaussichten von Existenzgründungen
und Unternehmensnachfolgen zu erhöhen und nachhaltig zu sichern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der
gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der
Europäischen Union.
Nicht gefördert werden Existenzgründer, die überwiegend im Bereich der Unternehmensberatung tätig sind und Gründer im Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur.
Voraussetzungen
Die Existenzgründung im Haupterwerb darf noch nicht erfolgt
sein bzw. das Gewerbe darf noch nicht im Handelsregister eingetragen sein. Die
Ausübung einer Tätigkeit im Nebenerwerb ist förderungschädlich.
Mit der Beratungsmaßnahme darf erst nach Zusage durch die
zuständige Bewilligungsstelle begonnen werden.
Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-,
Steuerfragen und gutachterliche Stellungnahmen beziehen oder die Ausarbeitung
von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung), Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software
zum Inhalt haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Coachinginhalte sind in einem schriftlichen Vertrag zu
vereinbaren.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zu den
Beratungskosten gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70% des
Beraterhonorars bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 8.000 EUR. Ein
Tagewerk umfasst 8 Stunden bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR.
Es werden maximal 10 Tagewerke à 8 Stunden pro Tag
mitfinanziert.
Antragsverfahren
Die Förderung von Gründungen oder Unternehmensnachfolgen im
Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist vor Beginn der Beratung bei der örtlich
zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK)
zu beantragen. Die Adressen können im Internet unter folgender Adresse
abgerufen werden: http://www.startup-in-bayern.de.
Anträge auf Förderung von Gründungen oder
Unternehmensnachfolgen im Bereich der Freien Berufe sind vor Beginn der
Beratung beim
Institut für Freie Berufe (IFB)
an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Abteilung Gründungsberatung
Marienstraße 2
90402 Nürnberg
Tel. (09 11) 2 35 65-0
Fax (09 11) 2 35 65-52
E-Mail:
Internet: http://www.ifb-gruendung.de
zu stellen.
Quelle: Richtlinie vom 19. Dezember 2008, Allgemeines
Ministerialblatt Nr. 1 vom 30. Januar 2008, S. 21.
-> PDF-File mit näheren Informationen
Geltungsdauer
Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet.
Wichtige Hinweise
Die Kumulation mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist
ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt als sogenannte De-minimis-Beihilfe; nähere Informationen unter http://www.foerderdatenbank.de