Mittelständische Unternehmen erhalten weiter Zuschüsse für Energieeffizienzberatung
Die Förderung der Energieeffizienzberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und die KfW wird unter dem neuen Namen „Energieberatung Mittelstand“ fortgesetzt.
Am 1. März 2012 ist die neue Richtlinie für das Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" (ehemals "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU") in Kraft getreten. Gefördert werden danach Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen, die eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchführen. Ziel ist es, Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen zu erarbeiten. Zudem können Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von KMU im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms mit zinsgünstigen Krediten finanziert werden.
Entsprechend der vorgenannten Richtlinie erhalten Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler Zuschüsse bis zu 1.280,00 Euro für eine Initialberatung bzw. bis zu 4.800,00 Euro für eine Detailberatung. Damit können jeweils bis zu 80% der Kosten für die Initialberatung bzw. 60 % der Kosten für die Detailberatung durch die Zuschussförderung abgedeckt werden.
Dahingehende Anträge können ab dem 16. März 2012 gestellt werden.
Weitere Details zu diesem Förderprogramm erhalten Sie hier:
Merkblatt Beratungsförderung "Energieberatung Mittelstand"
Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand
Oder telefonisch beim Infocenter der KfW: 0800/5399001 (kostenfrei)