
Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit bietet ein umfassendes Dienstleistungsangebot an, das speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen ausgerichtet ist – schnell, kompetent und zuverlässig.
Er vermittelt passende Fachkräfte, gibt finanzielle Unterstützung und berät zu allen Fragen rund um Qualifizierung von Beschäftigten. Und das kostenfrei an über 600 Standorten in Deutschland.
Alle Vorteile auf einen Blick…

Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten.
Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Weitere Informationen zum Eingliederungszuschuss (EGZ)
Der für den Arbeitnehmer zuständige persönliche Ansprechspartner (Arbeitsvermittler) hilft Ihnen gern weiter.

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d Satz 2 SGB II
» Voraussetzungen
- Gemeinnützig
- Zusätzlich
- öffentliches Interesse
- Wettbewerbsneutral
» Teilnehmervoraussetzungen
- Arbeitslosengeld II Bezug
- Erwerbsfähigkeit
- Nachrangigkeit - derzeit keine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt möglich
» Mehraufwandsentschädigung
- Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten erhalten 1 Euro je tatsächlich geleisteter Beschäftigungsstunde zusätzlich zum Arbeitslosengeld II
» Anträge
» Flyer hier