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Seit 1994 verpflichtet das deutsche Verfassungsrecht in Art. 20a des Grundgesetzes den Staat dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Aus dieser
Verantwortung des Menschen
heraus - besonders für künftige Generationen - ist daher die Funktionsfähigkeit unserer Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich wiederherzustellen.

Im Landratsamt Rhön-Grabfeld
sind im
Umweltamt
die
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| die |
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und das |
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in einer Organisationseinheit zusammengefasst.
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Eine weitere Untergliederung finden Sie in der Navigation.

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