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Seit 1994 verpflichtet das deutsche Verfassungsrecht in Art. 20a des Grundgesetzes den Staat dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.

Aus dieser

Verantwortung des Menschen 

heraus - besonders für künftige Generationen - ist daher die Funktionsfähigkeit unserer Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich wiederherzustellen.

 

  

Im Landratsamt Rhön-Grabfeld

 

sind im

Umweltamt

die

Untere Naturschutzbehörde,

 die Untere Wasserrechtsbehörde und das

Staatliche Abfallrecht

in einer Organisationseinheit zusammengefasst.

 

 

 

 

Die Aufgaben der einzelnen Fachbereiche gliedern sich wie folgt:

 
 

 
Eine weitere Untergliederung finden Sie in der Navigation.

 

 

 



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Anschrift
Landkreis Rhön-Grabfeld
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a.d.S.

Tel 09771 / 94-0
Fax 09771 / 94-300


Öffnungszeiten

 

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