Allgemeines zur Tierseuchenbekämpfung
Tierseuchen sind Infektionskrankheiten, die sich in der Regel schnell ausbreiten. Je nach Art der Infektion gehen damit teilweise erhebliche Leiden bei den Tieren einher. Während viele Tierseuchen nicht auf den Menschen übertragbar sind, können an anderen nicht nur Tiere, sondern auch Menschen erkranken. Darüber hinaus ist der Ausbruch einer Tierseuche in vielen Fällen mit hohen wirtschaftlichen Schäden verbunden.
Wesentlich für die Bekämpfung von Tierseuchen ist es, über den vorhandenen Tierbestand im Landkreis genau Bescheid zu wissen. Deshalb sind die Halter üblicher Nutztierrassen gesetzlich dazu verpflichtet, dem Veterinäramt ihre Tierhaltung zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für den Fall, dass sich wesentliche Änderungen im Tierbestand ergeben.
Weitere aktuelle Informationen zu Tierseuchen:
(Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
(Bundesforschungsinstitut für Tierkrankheiten; FLI)
Informationen zu BHV1:
Bayern ist mit Beschluss vom 12.Oktober 2011 von der Europäischen Kommission als BHV1-frei anerkannt worden.
Wenn Rinder von außerhalb einer BHV1-freien Region (z.B. aus anderen Bundesländern oder aus anderen nicht anerkannt BHV1-freien Ländern) in Bestände (auch Händlerställe und Sammelstellen) in unseren Landkreis eingestellt werden, ist folgendes zu beachten (siehe folgendes Merkblatt):
Merkblatt: Verbringen von Rindern in anerkannt BHV1 freie Gebiete Bayerns (Stand 12.10.2011)
Antrag: Verbringen von Mastrindern aus nicht anerkannt BHV1-freien Regionen in Mastbetriebe unseres Landkreises (vereinfachtes Verfahren ohne Quarantäne)
Bay. Tierseuchenkasse;
Zuschussantrag zu den Kosten des Verbringens von Nutzrindern in Mastbetriebe einer BHV1-freien Region in Bayern (Stand 17.11.2010)
Informationen für Fischhalter:
Informationen zur Genehmigung/ Registrierung von Aquakulturen
Antragsformular Genehmigung/ Registrierung
Antragsformular Betriebsnummer (beim Amt für Landwirtschaft und Forsten - AELF)

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